Über uns
Firmengeschichte
Anfang des Jahres 2000 wurde unser inhabergeführtes Ingenieurbüro eine staatlich anerkannte Prüfstelle für hydraulische Prüfungen nach EigenKontrollVerOrdnung – Hessen (EKVO-Hessen). Seitdem haben wir in Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Bayern, Rheinland - Pfalz und Nordrhein – Westfalen u. A. mehr als sechshundert Drosseleinrichtungen an Regenentlastungsanlagen und Durchflussmesseinrichtungen auf Kläranlagen begutachtet.
Am 01. Juli 2004 trat die Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom) in Kraft. Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebes von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitung in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter dem Anhang 1 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV) - genehmigt werden. Seit dem 01. November 2005 ist das Ingenieurbüro Reich und Heß vom LANUV-NRW als Prüfstelle für hydraulische Kalibrierungen von Durchflussmesseinrichtungen nach SüwV-kom (SelbstüberwachungsVerordnung kommunal) anerkannt. Weitere Informationen zur SüwV-kom
Seit dem 23. Juli 2010 gibt es eine neue EKVO - Hessen. Die Merkblätter zu dieser EKVO sind derzeit noch in Bearbeitung, so dass z. Zt. keine exakten Aussagen über die zu prüfenden Geräte möglich sind (bspw. KLA ab 1000 EW, Wirbeldrosseln ohne bewegliche Bauteile usw.). Weitere Informationen zur EKVO-Hessen
Staatlich anerkannte Prüfstelle
Hydraulische Prüfungen nach Vorgaben
der EKVO-Hessen
der SüwV–kom (NRW)
der SüwVO Abw (NRW)
der EKVO–Saarland
ein Prinzip – viele Namen
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